für die berufliche Ausübung der Eutonie Gerda Alexander ®
1 Einleitung
1.1 Präambel
Die berufsethischen Richtlinien dienen den Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. als Leitfaden für ihr berufliches Verhalten.
Sie dienen dazu, die berufliche Beziehung zwischen den Eutonie-PädagogInnen / Therapeu- tInnen G.A. und ihren SchülerInnen / KlientInnen, ihren KollegInnen und der Gesellschaft zu definieren. Zudem dienen sie als Grundlage für die Abklärung und Behandlung von Be- schwerden.
Die berufsethischen Richtlinien sind verbindlich für alle Eutonie-PädagogInnen / Therapeu- tInnen G.A., die die Eutonie Gerda Alexander ® beruflich ausüben.
1.2 Begriffsdefinitionen
a) Eutonie Gerda Alexander ®: Die Bezeichnung « Eutonie » (griechisch eu : wohl, harmonisch und tonoς : Spannung) wurde 1957 von Gerda Alexander (1908-1994) für ihre Methode gewählt. Die Eutonie G.A. ist eine Körpermethode, die auf der Sensibilität und der bewussten Wahrnehmung beruht. Ihr Anliegen ist die Harmoni- sierung des Spannungszustandes. Dadurch kann der Organismus flexibel auf die Dynamik zwischen der eigenen Persönlichkeit und der Umwelt reagieren.
b) Eutonie-PädagogIn / TherapeutIn G.A.: alle Personen, die eine Ausbildung in Euto- nie Gerda Alexander ® an einer von der ASEGA / SBEGA, der FIEGA, dem Collège oder Gerda Alexander selber anerkannten Ausbildungsschule mit dem Diplom oder dem Zertifikat für Eutonie Gerda Alexander ® abgeschlossen haben.
c) Collège: Das Collège war bis 2005 für die Anerkennung von Ausbildungsschulen für Eutonie Gerda Alexander ® zuständig. Es trug zudem Sorge dafür, dass die Auf- rechterhaltung der Prinzipien der Eutonie Gerda Alexander ® und die Qualität des Unterrichts an den Schulen garantiert waren.
d) FIEGA: Fédération Internationale d’Eutonie Gerda Alexander ® , Internationaler Berufsverband für Eutonie Gerda Alexander ®. Die FIEGA schloss die nationalen Berufsverbände zusammen. Sie wurde 2005 aufgelöst.
e) Nationaler Verband: nationaler Berufsverband für Eutonie Gerda Alexander ®; schliesst Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. zusammen.
f) SchülerInnen / KlientInnen: alle Personen, denen die Eutonie-PädagogInnen / The- rapeutInnen G.A. berufliche Dienstleistungen im Sinne der Eutonie Gerda Alexan- der ®. erbringen.
2 Haltung der Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. gegenüber der Gesellschaft
2.1 Allgemeine Grundsätze
Das Anliegen der Eutonie Gerda Alexander ® ist, den Menschen durch die Entwicklung seines Körperbewusstseins zu befähigen, Eigenständigkeit und Beziehungsfähigkeit zu entwickeln und die Verantwortung für sich und die Gestaltung seines Lebens zu übernehmen.
Die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. tragen die Verantwortung für ihr berufliches Handeln im Wissen um die möglichen persönlichen Auswirkungen auf die SchülerInnen / KlientInnen und deren gesellschaftliches Umfeld.
Die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. halten die berufsspezifischen gesetzlichen Regelungen an ihrem Arbeitsort ein.
2.2 Berufliche Kompetenz
Die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. arbeiten mit den Prinzipien der Eutonie Gerda Alexander ®. Durch ihre Ausbildung und Erfahrung sind sie für die Arbeitsweisen, die sie anwenden, qualifiziert.
Die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. wahren und schützen die für ihre Berufsausübung notwendige Unabhängigkeit.
Die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. unterlassen Stellungnahmen und Hand- lungen, die ihre Kompetenzen überschreiten. Bei Bedarf ziehen sie andere kompetente Fachleute hinzu.
Die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. wahren und fördern ihr Wissen und Können im Sinne der eigenen Persönlichkeitsentwicklung und einer kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung entsprechend der Entwicklung der Eutonie G.A.
2.3 Information und Öffentlichkeitsarbeit
Die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. informieren die Öffentlichkeit über die Eu- tonie Gerda Alexander ®.
Sie stellen ihre Ausbildung, Qualifikationen, Titel und Erfahrungen klar verständlich, zutreffend und objektiv dar.
3 Haltung der Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. gegenüber ihren SchülerInnen / KlientInnen
3.1 Respekt der Person
Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. achten die Würde und die Integrität ihrer SchülerInnen / KlientInnen.
Sie respektieren das Privatleben, die persönlichen Lebensanschauungen und die Freiheit ihrer SchülerInnen / KlientInnen, ihre religiösen und geistigen Glaubenshaltungen und ihre philosophischen und ethischen Überzeugungen.
Die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. anerkennen jederzeit das Recht ihrer SchülerInnen / KlientInnen, sich an eine / n andere / n Eutonie-PädagogIn / TherapeutIn G.A., an ein Mitglied einer anderen Berufsgruppe oder an eine andere kompetente Person zu wenden.
Die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. verhalten sich ihren SchülerInnen / KlientInnen gegenüber korrekt, sowohl auf körperlicher, als auch auf geistiger und emotionaler Ebene. Sie missbrauchen ihre Position nicht zu persönlichen Zwecken, weder zu emotionel- len, noch zu sexuellen oder finanziellen.
3.2 Arbeitshaltung
Die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. helfen ihren SchülerInnen / KlientInnen mit den Mitteln der Eutonie, ihr eigenes Wissen und ihre eigenen Fähigkeiten zu entdecken und zu entwickeln.
Sie setzten ihre beruflichen Kompetenzen im Interesse ihrer SchülerInnen / KlientInnen ein und fördern deren Fähigkeit, ihren eigenen Gesundheitszustand so weit als möglich zu erhal- ten, zu verbessern oder wieder herzustellen.
Die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. geben ihren SchülerInnen / KlientInnen alle Informationen und Erklärungen, die nötig sind, um die gemeinsame Arbeit zu verstehen und zu schätzen.
Zu Beginn einer beruflichen Beziehung besprechen die Eutonie-PädagogInnen / Therapeu- tInnen G.A. mit ihren SchülerInnen / KlientInnen die Arbeitsweise und die Methodik der Eu- tonie G.A., die gemeinsamen Ziele und die Modalitäten der Zusammenarbeit (Dauer und Frequenz der Sitzungen, Arbeitsort, finanzielle Bedingungen und Regeln der Terminabsprache).
Sie informieren offen und sachlich über die Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung der Eutonie Gerda Alexander ®.
3.3 Vertraulichkeit und Schweigepflicht
Die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. sind in ihrer Berufsausübung an die Schweigepflicht gebunden.
Sie behandeln alle Informationen vertraulich, die sie im Rahmen der beruflichen Beziehung mit ihren SchülerInnen / KlientInnen erhalten. Die Weitergabe solcher Informationen ist nur statthaft, wenn sie mit dem Einverständnis oder aus übergeordneten, existentiellen Interes- sen der betreffenden SchülerInnen / KlientInnen geschieht.
Werden Erfahrungen und Informationen aus beruflichen Beziehungen in Schriften und Publi- kationen, in Konferenzen oder bei anderen öffentlichen Anlässen dargestellt, so sind die Eu- tonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. dazu verpflichtet, dies nach bestem Wissen und Gewissen zu tun und die Einwilligung der SchülerInnen / KlientInnen einzuholen oder die Anonymität streng zu wahren.
4 Haltung der Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. gegenüber der Gemeinschaft der EutoniepädagogInnen / TherapeutInnen und dem Beruf
4.1 Respekt der KollegInnen
Die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. achten und respektieren ihre BerufskollegInnen in ihrer Person und Arbeitsweise.
Die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. fördern untereinander Austausch, Zu- sammenarbeit und gegenseitige Hilfe.
Sie unterlassen es, missbräuchlich zu konkurrieren.
4.2 Weiterentwicklung der Eutonie Gerda Alexander ®
Durch Zusammenarbeit und Austausch der Erfahrungen und Erkenntnisse mit den KollegInnen nehmen die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. an der Weiterentwicklung der Eutonie Gerda Alexander ® aktiv teil.
4.3 Mitverantwortung für die Berufsethik
Die Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. verpflichten sich dazu, sich an die ethi- sche Grundhaltung der Eutonie Gerda Alexander ®, wie sie in den vorliegenden berufsethi- schen Richtlinien formuliert ist, zu halten.
Wenn Eutonie-PädagogInnen / TherapeutInnen G.A. von einer Verletzung der berufsethi- schen Richtlinien durch eine Kollegin / einen Kollegen erfahren, haben sie die Pflicht die be- treffende Person darauf hinzuweisen. Bleibt dieser Versuch wirkungslos, so wenden sie sich an die kompetenten Personen innerhalb ihres nationalen Verbandes.
5 Berufsethik-Komitee
Umgang mit Beschwerden wegen Zuwiderhandlung gegen die Berufsethischen Richtlinien
Zuständigkeiten, Verfahrensweisen und Sanktionen
Das Berufsethik-Komitee der ASEGA / SBEGA setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Generalversammlung auf vier Jahre gewählt werden und wieder wählbar sind.
Das Berufsethik-Komitee nimmt Klagen und Beschwerden bei Verdacht auf Verletzungen der Berufsethischen Richtlinien entgegen.
Das Berufsethik-Komitee hört die beteiligten Parteien
an, holt ev. noch weitere Informationen ein und klärt, ob ein Verstoss gegen die Berufsethischen Richtlinien vorliegt.
Sollte es zu keiner zufrieden stellenden Lösung zwischen dem Berufsethik-Komitee und der betreffenden Person kommen, erarbeitet das Berufsethik-Komitee zuhanden des Vorstands eine
fundierte Stellungnahme mit Empfehlung für das weitere Vorgehen. Die betreffende Person wird über die Weiterleitung an den Vorstand informiert.
Der Vorstand sucht mit allen Beteiligten nach einer Lösung.
Falls sich keine Lösung ergibt, legt der Vorstand seine Empfehlung, abgestimmt auf jene des Komitees, der Generalversammlung zur Entscheidung vor.
Die « Berufsordnung und berufsethische Richtlinien » wurde von der Generalversammlung der FIEGA am 8. Juli 1999 genehmigt.
Nach der Auflösung der FIEGA hat die Generalversammlung
der ASEGA / SBEGA am 24. Februar 2007, am 19. April 2008 und am 27. März 2011 überarbeitete Fassungen der
« Berufsordnung und berufsethischen Richtlinien » genehmigt.
Bern, 27. März 2011 Präsidentin: Maria Neumann